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   BFH, 27.01.2004 - X B 64/02   

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https://dejure.org/2004,16348
BFH, 27.01.2004 - X B 64/02 (https://dejure.org/2004,16348)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2004 - X B 64/02 (https://dejure.org/2004,16348)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - X B 64/02 (https://dejure.org/2004,16348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; AO 1977 § 125 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, wann die Fehlerhaftigkeit eines Steuerverwaltungsaktes zur Nichtigkeit führt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.01.1999 - XI B 80/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - X B 64/02
    Die grundsätzliche Bedeutung ist dagegen nicht dargelegt, wenn die Beschwerde nicht erkennen lässt, welche vom Einzelfall losgelöste Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren geklärt werden könnte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 1999 XI B 80/98, BFH/NV 1999, 948).

    Vielmehr muss die Beschwerde erkennen lassen, welche vom Einzelfall losgelöste Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren geklärt werden könnte (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 948).

  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - X B 64/02
    Die Rechtsfortbildung muss über den entschiedenen Einzelfall hinaus im allgemeinen Interesse liegen und die Frage nach dem Ob und Wie der Rechtsfortbildung muss klärungsbedürftig sein (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652).
  • BFH, 12.10.1988 - II B 85/88

    Steuerbescheid - Rechtswidrigkeit - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Fehlende

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - X B 64/02
    Sie haben außer Acht gelassen, dass sich die Frage, welcher Fehler besonders schwerwiegend und offenkundig i.S. des § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) ist und zur Nichtigkeit des davon betroffenen Bescheids führt, nur von Fall zu Fall --unter Heranziehung der tatsächlichen Besonderheiten des konkreten Sachverhalts-- entscheiden lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1988 II B 85/88, BFHE 154, 439, BStBl II 1989, 12).
  • BFH, 18.02.1997 - X B 256/96

    Klärungsbedürftigkeit un -fähigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 27.01.2004 - X B 64/02
    Beruht eine Entscheidung jedoch auf der Würdigung von Tatsachen bzw. einer Gesamtbeurteilung der besonderen tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wirft sie, selbst wenn sie fehlerhaft wäre, keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 1997 X B 256/96, BFH/NV 1997, 593; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 24; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, Kommentar, § 115 FGO Rz. 109).
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